Die Dienstunfähigkeitsklausel bei der Deinstunfähigkeitsversicherung
Bei der Dienstunfähigkeitsversicherung (im Gegensatz zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung) ist bei Abschluss auf die sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel zu achten. Man unterscheidet hierbei die vollständige und die unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel. Während Beamte, die eine Versicherung mit einer vollständigen Dientsunfähigkeitsklausel abgeschlossen haben vollen Umfang beim Versicherungssschutz genießen, entfällt bei der unvollständigen Dienstunfähigkeitsversicherung der Versicherungsschutz bei vorzeitiger Entlassung aus dem Dienstverhältnis. Eine solche Versicherung ist somit nur für Beamte auf Lebenszeit zu empfehlen.
Beamte, welche eine derartige Versicherung abschließen wollen, sollten dies beachten und den jeweiligen Versicherer somit unbedingt nach der jeweils vorliegenden Formulierung zur Dienstunfähigkeitsklausel befragen.
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